Größe:
1,5 ha Wasserfläche
Tiefe:
2 – 7 m
Besatz:
Spiegel- und Schuppenkarpfen, Graskarpfen, Brachsen, Rotaugen, Rotfedern, Hecht, Zander, Barsch, in geringen Stückzahlen auch Schleie, Aal und Wels.
Besonderheiten:
keine
Größe:
1,5 ha Wasserfläche
Tiefe:
2 – 7 m
Besatz:
Spiegel- und Schuppenkarpfen, Graskarpfen, Brachsen, Rotaugen, Rotfedern, Hecht, Zander, Barsch, in geringen Stückzahlen auch Schleie, Aal und Wels.
Besonderheiten:
keine
Größe:
2,8 ha Wasserfläche
Tiefe:
1,5 – 3 m
Besatz:
Spiegel- und Schuppenkarpfen, Giebel, Rotfedern, Zander, in geringeren Stückzahlen Graskarpfen und Barsch. Außerdem gibt es den Galizischem Sumpfkrebs (guter Speisekrebs), dessen Bestand reguliert werden muß.
Besonderheiten:
Die untere Naturschutzbehörde (Landratsamt) hat für das Südufer ein ganzjähriges Betretungsverbot verfügt. Dieser Uferbereich kann jedoch von den Ecken des West- bzw. Ostufers per Auswurf erreicht werden. Das Westufer darf vom 15.03. – 15.07. wegen der Bodenbrüter nicht betreten werden.
(Tages- und Jahreskarten)
Einen Erlaubnisschein erhält nur, wer die Voraussetzungen gemäß Bayer. Fischereigesetz erfüllt, d. h. wer in Bayern seinen Hauptwohnsitz hat, muß einen gültigen Fischereischein einer bayr. Verwaltungsbehörde vorweisen (die Fischerprüfung ist dann auch in Bayern abgelegt).Fischereischeine von anderen Bundesländern oder Ausland, bzw. deren Ersatzdokumente, sind in Bayern nur dann für einen Zeitraum von maximal drei Monaten gültig, wenn der Inhaber seinen Hauptwohnsitz nicht in Bayern hat. Kinder unter 10 Jahren können mit einem berechtigten volljährigen Erlaubnisscheininhaber mit einer Rute mitangeln. (d. h. sie benötigen keinen eigenen Fischerei- und Erlaubnisschein). Allerdings darf dann der Erlaubnisscheininhaber nur mit einer Rute angeln. (1 Rute für das Kind und 1 Rute für den Erlaubnisscheininhaber). Kinder, zwischen 10 und 18 Jahren benötigen einen gültigen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein. Sie dürfen dann unter Aufsicht eines volljährigen Fischereischeininhabers mit einer Rute angeln.
Ab dem 18. Geburtstag ist ein Fischereischein mit zugrundeliegender bayerischer Fischerprüfung nötig.
Es werden Tages- und Jahreserlaubnisscheine im Rahmen der vom Landratsamt Regensburg genehmigten Stückzahl ausgegeben.
Neutraublinger See: 15 €/Tag
Ausgabe an Mitglieder und Nichtmitglieder.
Geislinger Weiher: 15 €/Tag
Ausgabe an Mitglieder.
Ausgabe an Nichtmitglieder nur dann, wenn ein Vereinsmitglied als Bürge während der gesamten Angelzeit anwesend ist.
Die Ausgabe erfolgt nur an Mitglieder zur Jahreshauptversammlung im Januar (s. Terminplan).
Bei Neueintritt während des Jahres erfolgt die Ausgabe durch den 1. Vorsitzenden.
Neutraublinger See: 55,00 €/Jahr
Geislinger Weiher: 70,00 €/Jahr