Mitgliedschaft

Derzeit besteht der Verein aus:
56 Mitgliedern, davon
9 Jugendfischer

Neuaufnahme Jugend

Für die Neuaufnahme unserer Jugend gelten im Gegensatz zur allgemeinen Neuaufnahme gesonderte Bedingungen:

Aufnahmegebühr: keine

Probezeit: 2 Jahre
Innerhalb dieses Zeitraumes kann die Mitgliedschaft aufgrund von Verstößen gegen die Vereinssatzung, das FiG oder mangelnder Beteiligung am Vereinsgeschehen jederzeit vom Vereinsausschuss gekündigt werden.

Jahresbeitrag: 50,00 €


Erlaubnisscheinpreise

Jahreskarte Neutraublinger See: 25,00 €.
Jahreskarte Geislinger Weiher: 35,00 €.

Anspruch auf Fischereierlaubnisscheine
Es besteht kein Anspruch auf einen Fischereierlaubnisschein.
Der Vorstand entscheidet u.a. in Abhängigkeit vom Punktestand des Arbeitskontos über die Ausgabe.

Zahlungsmodus
Für Beitrag und Jahreskarten per Lastschriftverfahren.

Zusatzinformation
Die Aufnahme kann vom Vereinsausschuss ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.

benötigte Dokumente
Aufnahmeantrag Jugendfischer
Teilnahmeerklärung am Lastschrifteinzugsverfahren

Neuaufnahmen

Aufnahmegebühr: 200,00 €
Diese entfällt, wenn der (die) Antragstellende mindestens 5 Jahre Mitglied der Jugendgruppe des Vereins war.

Probezeit: 2 Jahre
Innerhalb dieses Zeitraumes kann die Mitgliedschaft aufgrund von Verstößen gegen die Vereinssatzung, des BayFiG oder mangelnder Beteiligung am Vereinsgeschehen jederzeit vom Vereinsausschuss gekündigt werden.

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Aufnahmeanträge für Erwachsene & Jugendliche finden Sie HIER

Jahresbeitrag:
70,00 €
— für aktive und passive Mitglieder
50,00 € — für Jugendliche mit Jugendfischereischein
50,00 € — für passive Fördermitglieder
25,00 € — für aktive Fördermitglieder
0,00 € –für Ehrenmitglieder

Familienbeitrag ab: 3 aktive Familien-Mitglieder
15,00 €  — Ermäßigung für jedes aktive Mitglieder mit Fischereischein auf Lebenszeit
oder Jugendfischereischein

Erlaubnisscheinpreise für die Vereinsgewässer:
55,00 €  — je Jahreskarte „Neutraublinger See“
70,00 €  — je Jahreskarte „Geislinger Weiher“
15,00 €  — je Tageskarte

Anspruch auf Fischereierlaubnisscheine:
Es besteht kein Anspruch auf einen Fischereierlaubnisschein.
Es können nur innerhalb der vom Landratsamt genehmigten Menge Fischereierlaubnisscheine ausgegeben werden. Der Vorstand entscheidet u.a. in Abhängigkeit vom Punktestand des Arbeitskontos über die Ausgabe.

Zahlungsmodus:
Für Beitrag und Jahreskarten Lastschriftverfahren.
Tageskarten sind bei der Ausgabestelle Bar zu bezahlen.

Fangverzeichnis:
Das Fangverzeichnis muss ausgefüllt (zeitnah) werden und ist bei Verwendung von Tageskarten nach dem Angeln an der Ausgabestelle abzugeben.

Zusatzinformation:
Anmeldung kann vom Vereinsausschuss ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.